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   LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20   

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https://dejure.org/2021,54769
LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20 (https://dejure.org/2021,54769)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20 (https://dejure.org/2021,54769)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20 (https://dejure.org/2021,54769)
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  • BGH, 21.05.2014 - 1 StR 116/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung;

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Die ärztlich mehrfach bejahte Notwendigkeit von Fixierungen im Rahmen einer stationären Unterbringung ist anerkanntermaßen für die Beurteilung des Maßes der von einem Betroffenen ausgehenden Gefährlichkeit und damit auch für die Prognose über die künftig von ihm ausgehende Gefährlichkeit unabhängig davon von Bedeutung, ob das Geschehen zu einem Straf- oder Ermittlungsverfahren geführt hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.05.2014 - 1 StR 116/14, Rn. 4).

    Die von der Angeklagten ausgesprochenen Drohungen, erneut Brand zu legen und zwar egal, ob dabei Menschen zu Tode kommen, wenn sie nicht in die Forensik verlegt werde, sind geeignet, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen und stellen damit eine schwerwiegende Störung des Rechtsfriedens dar (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.05.2014 - 1 StR 116/14, Rn. 1); diese Bedrohungen/Nötigungsversuche bergen auch in Bezug auf die konkrete Person der Angeklagten die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung (objektiv begründete Furcht der Bedrohten vor einer Realisierung, nicht rein gefühlsgeleitete Furcht), was die Angeklagte durch die tatsächlich erfolgte Brandlegung am 19.09.2020 gegen 23:00 Uhr bereits dokumentiert hat, wobei nochmals darauf zu verweisen ist, dass sie im Rahmen der einstweiligen Unterbringung sowohl gegenüber dem Sachverständigen xy als auch gegenüber der Sachverständigen Dr. K. wiederholt angab, dass sie es beim nächsten Mal so dumm macht, dass das Feuer gleich bemerkt wird und es ihr auch egal ist, ob Menschen dabei zu Tode kommen; dies rechtfertigt die Schlussfolgerung, dass die zukünftig zu erwartenden Taten von ihrem Gewicht her gravierender als die verfahrensgegenständlichen sein werden.

  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Die Erheblichkeit von Straftaten im Sinne des § 63 StGB wird bei Gewalt- und Aggressionsdelikten regelmäßig bejaht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2011, Az.: 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513 (514); BGH, Beschlüsse vom 22.02.2011, Az.: 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; und vom 25.04.2012, Az.: 4 StR 81/12, juris Rn. 5), wobei jedoch stets auch die Umstände des konkreten Einzelfalles zu prüfen sind.
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Die Erheblichkeit von Straftaten im Sinne des § 63 StGB wird bei Gewalt- und Aggressionsdelikten regelmäßig bejaht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2011, Az.: 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513 (514); BGH, Beschlüsse vom 22.02.2011, Az.: 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; und vom 25.04.2012, Az.: 4 StR 81/12, juris Rn. 5), wobei jedoch stets auch die Umstände des konkreten Einzelfalles zu prüfen sind.
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Verbrechen sind nach der Wertung des Gesetzgebers stets erheblich im Sinne von § 63 StGB (vgl. etwa BGH Beschluss vom 16.06.2014, Az.: 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 Rn. 19).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Generell ist daher auf die konkreten Umstände und Besonderheiten des Einzelfalles abzustellen, wobei neben der konkreten Art/Ausgestaltung der drohenden Taten und dem Gewicht der jeweils bedrohten Rechtsgüter auch die zu erwartende Häufigkeit und Rückfallfrequenz von Bedeutung sein können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 01.09.2020 - 1 StR 371/19, Rn. 19).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Die Kammer geht dabei sachverständig beraten von einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 306 (307); NStZ-RR 2006, 265) und nicht nur von der einfachen Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens aus.
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Dabei ist zunächst zu betonen, dass für "Erheblichkeit" i.S.d. § 63 S. 1 StGB die drohende Störung des Rechtsfriedens im Bereich der mittleren Kriminalität genügt, da solche Taten geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BGH, 24.01.2017, 3 StR 421/16, NStZ 2017, 694/695).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Die Erheblichkeit von Straftaten im Sinne des § 63 StGB wird bei Gewalt- und Aggressionsdelikten regelmäßig bejaht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2011, Az.: 2 BvR 2181/11, NJW 2012, 513 (514); BGH, Beschlüsse vom 22.02.2011, Az.: 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; und vom 25.04.2012, Az.: 4 StR 81/12, juris Rn. 5), wobei jedoch stets auch die Umstände des konkreten Einzelfalles zu prüfen sind.
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo; abstrakt-theoretische

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
    Die Kammer geht dabei sachverständig beraten von einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 306 (307); NStZ-RR 2006, 265) und nicht nur von der einfachen Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens aus.
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